1. Name und Sitz (Art. 1)
Der Verein "Stehende Welle" hat seinen Sitz in Zürich, Schweiz (Art. 60 ff. ZGB)
(Der Verein muss nicht im Handelsregister eingetragen sein).
2. Zweck
Der Zweck des Vereins "Stehende Welle" ist zusammen mit Partnern eine stehende
Welle in Zürich zu bauen. (Art. 60, Abs. 1 ZGB). Zweitens setzt sich der Verein
zum Ziel,
sich um Unterhaltsarbeiten, Präsenz auf dem Gelände und ein Rahmenprogramm zu
kümmern,
wie zum Beispiel Schnupperkurse. (Art. 74 ZGB).
Der Verein will zudem mit dem Bau der stehenden Welle verschiedene Wasser-Sportarten
fördern und
somit aktiv Drogen-Prävention betreiben. Der Verein ist politisch und konfessionell
neutral.
3. Mitgliedschaft
Der Verein kennt folgende Mitgliederkategorien und Mitgliederbeiträge:
3.1. Junioren
Jede natürliche Person im Juniorenalter gemäss Sportverband, ist Juniorenmitglied.
Mitgliederbeitrag: 10.- SFr.
3.2. Aktiv Mitglieder
Jede natürliche Person, die mündig ist und aktiv an verschiedenen Aktionen des
Vereins mitmachen will.
Mitgliederbeitrag: 10.- SFr.
3.3. Passivmitglieder
Jede natürliche oder juristische Person, die den Verein unterstützen will,
ohne aktiv im Verein mitzumachen, kann Passivmitglied werden.
Mitgliederbeitrag: 10.- SFr.
3.4. Ehrenmitglieder
Die Hauptversammlung kann natürliche Personen, die sich um den Verein besonders
verdient gemacht haben,
zu Ehrenmitglieder ernennen. Kein Mitgliederbeitrag.
3.5.. Gönner/ Sponsoren
Sind natürliche oder juristische Personen, die zum Beispiel Aktivitäten des Vereins
finanziell
oder materiell im grösseren Rahmen unterstützen. Mitgliederbeitrag: ab 100.- SFr.
4. Eintritt
Sobald der Mitgliederbeitrag bezahlt ist, ist man Mitglied.
5. Austritt
Der Austritt ist jederzeit möglich. Die Austrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
Bei einem Austritt während des Vereinsjahres wird der Mitgliederbeitrag für das
ganze Vereinsjahr geschuldet. (Art. 73, Abs. 1 ZGB)
6. Ausschluss
Wer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt, oder durch sein
Verhalten
dem Verein oder dem Wasser-Sport allgemein schadet, kann vom Vorstand unter Angaben
der Gründe aus dem Verein ausgeschlossen werden. (Art. 72, Abs 1 ZGB Ausschluss
ohne Begründung)
7. Rechte der Mitglieder
Alle Mitglieder werden jährlich oder öfter per Mail oder via Internet über Aktuelles
informiert.
Ausser den Passivmitglieder geniessen alle Mitglieder zu den vom Verein organisierten
Veranstaltungen
freien Eintritt, sofern der Vorstand nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt.
8. Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder sind verpflichtet die Interessen des Vereins zu wahren und die
Statuten und Reglemente
und Anordnungen der Organe zu befolgen. Die Mitglieder haben jährlich ihren Mitgliederbeitrag
zu bezahlen.
Ehrenmitglieder sind von Mitgliederbeiträgen befreit.
9. Finanzierung
Der Verein wird wie folgt finanziert:
1. Mitgliederbeiträge
2. Sponsoring (nur mit Absprache von Vorstand)
3. Spenden
4. Subventionen
5. Erlös aus Veranstaltungen
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vermögen.
10. Mitgliederbeiträge
Die Höhe der Mitglieder-Beiträge werden nach Art. 71, Abs. 1 ZGB in die Statuten
aufgenommen.
11. Ausstandspflicht
Die Ausstandspflicht kommt auch beim Vorstand zu tragen. (Art. 68 ZGB)
12. Veruntreuung
Veruntreuung wird mit bis zu fünf Jahren geahndet. (Art. 140 StGB)
13. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Mai und endet am 30. April.
Zürich, den 21. September 2005
Der Präsident Fabian Staehelin
Vorstand
Präsident: Fabian Staehelin
Vize-Präsident: David Trmal
Aktuar: Alesch Staehelin
Kassier: Philip Kempf
Ehren-Vize-Präsident: Laurent Bobay
Ehrenpräsident: Marcel Bobay